Als Psychotherapeutin in Privatpraxis verfüge ich über keinen Kassensitz und rechne daher nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen ab. Meine Honorarhöhe richtet sich regulär nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Ich behandle:
- Privatversicherte
- Beihilfeberechtigte
- Heilfürsorgeberechtigte
- Selbstzahlende
- Personen mit psychotherapeutischer Zusatzversicherung (je nach Vertragsbedingungen)
- Gesetzlich Versicherte im Kostenerstattungsverfahren
Gesetzlich Versicherte können unter bestimmten Voraussetzungen über das Kostenerstattungsverfahren psychotherapeutische Leistungen in Anspruch nehmen. Dies kommt insbesondere dann infrage, wenn kein zeitnaher Therapieplatz bei einer kassenzugelassenen Praxis verfügbar ist.
Bei der Antragstellung für das Kostenerstattungsverfahren unterstütze ich Sie gerne unter Beteiligung von tepavi.de (https://tepavi.de/patient-innen). Die Plattform begleitet Sie bei bei den notwendigen Schritten der Antragstellung sowie der Zusammenstellung der Unterlagen und kann die organisatorischen Abläufe gegebenenfalls vereinfachen und beschleunigen. Für die Nutzung des Services fällt im Erfolgsfall eine Gebühr an, an der ich mich zu 20% beteilige. Die aktuellen Kosten entnehmen Sie bitte direkt beim Anbierter unter der Berücksichtigung, dass dies nicht meine erste Buchung ist.
Gerne informiere ich Sie in einem Erstgespräch über die Möglichkeiten der Kostenübernahme und den Weg in die Therapie.
